Die vielfältigen Leistungen von COR3 sind als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. V. m. § 2 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 Landesversordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Alltagsförderungsverordnung – AföVO) anerkannt.
Dabei handelt es sich um folgende Leistungen:
- Gruppenangebote im Bereich Freizeit, Kultur und Sport
- Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
für die Zielgruppe kognitiv und psychisch pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger/vergleichbar nahestehende Pflegepersonen nach § 2 Absatz 3 Nr. 3, 4, 5 und 6 AföVO.